Heimatförderprogramm für Nordrhein-Westfalen

Welche Projekte werden durch das Heimatförderprogramm unterstützt?

Unter dem Slogan „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ hat das Land NRW das Heimatförderprogramm aufgelegt. Es soll der Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten, Gemeinden und in den Regionen dienen.

Gefördert werden zum einen Initiativen und Projekte, die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und somit Heimat stärken. Ebenso wird das Engagement von Vereinen, Organisationen, Initiativen und Kommunen zur Gestaltung des vielseitigen Nordrhein-Westfalen gefördert. Darüber hinaus werden auch Investitionen in Gebäude, Plätze und den öffentlichen Raum zur medialen Darstellung und Vermittlung von Heimatgeschichte sowie zur Inszenierung und Kenntlichmachung von Objekten, Landschaften, Wegen und Plätzen mit besonderer lokaler und regionaler Bedeutung gefördert.

Bis zum Jahr 2022 stellt die Landesregierung NRW hierfür rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Im Gegensatz zu den Fonds aus dem Projekt Mensch Altstadt (Fassadenprogramm, Altstadtfonds und Investitionsfonds) können Anträge nach dem Heimatförderprogramm für Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet gestellt werden.

Für alle Förderungen gilt:

  • Ein Projekt darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt.
  • Laufende Betriebs- und Personalaufwendungen sind in allen Projekten nicht förderfähig.
  • Doppelförderungen durch andere öffentliche Zuschussgeber sind nicht möglich.

Antragstellung bei der Bezirksregierung Arnsberg
Anträge für Lüdenscheid müssen bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.
Eine direkte Kontaktaufnahme ist über die folgende E-Mail-Adresse möglich:
heimat-foerderung@bezreg-arnsberg.nrw.de

Es stehen fünf Förderelemente zur Verfügung. Eine Förderung für den „Heimat-Preis“und den „Heimat-Fonds“, kann nur durch die Kommune beantragt werden.
Nachfolgend werden die drei Förderelemente beschrieben, bei denen zum Beispiel Vereine, Initiativen oder gemeinnützige Organisationen Anträge stellen können.

Heimat-Scheck

Der „Heimat-Scheck“ ist als „Möglichmacher“ konzipiert und soll besonders gute Ideen und kleine Projekte fördern, die nicht viel Geld kosten, jedoch einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Der Aufwand für die Antragstellung und der Verwendungsnachweis werden auf ein Minimum reduziert, sodass Motivation sofort in Taten umgesetzt werden kann. Gefördert werden können Maßnahmen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen.

Förderungswürdig sind beispielsweise

  • Publikationen
  • Veranstaltungen
  • Ausstellungen
  • Anschaffung und Instandsetzung von Ausstellungsmobiliar,
  • Technik zur Präsentation von Heimatgeschichte
  • die Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen
  • Wegweiser und Informationstafeln
  • andere Maßnahmen, die geeignet sind, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern, ohne dabei andere auszugrenzen

Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden Vorhaben

  • mit 2.000 Euro oder mehr förderfähigen Ausgaben (über 2.000 Euro hinausgehende Kosten müssen vom Fördernehmer selbst erbracht werden)
  • die in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden
  • bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen werden können

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

  • jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro in Nordrhein-Westfalen
  • Empfänger können sein natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich.
  • Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.000 Euro je Maßnahme bewilligt
  • Zuwendung wird grundsätzlich als zweckgebundener Zuschuss gewährt.
  • Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben, die durch Maßnahmen verursacht werden, die keine Aufwendungen für regelmäßige Tätigkeit des Vereins oder der Organisation darstellen.
  • Geförderte Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen werden (daher empfiehlt sich eine frühe Antragsstellung)

 

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Heimat-Werkstatt

Mit der „Heimat-Werkstatt“ sollen Ideen zum Thema Heimat in „Werkstätten“ gemeinsam entwickelt und verwirklicht werden. Gleichzeitig soll dabei eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Thema in Gang gesetzt werden. Vertreter von Initiativen und anderen Organisationen, aber auch Bürgerinnen und Bürger sollen sich direkt in einen offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen.
Am Anfang einer Heimat-Werkstatt soll immer ein offener Diskussions- und Arbeitsprozess stehen, der die Einwohnerinnen und Einwohner und örtlich bedeutsame Organisation in breiter Form an der Frage teilhaben lässt, was sie prägt und ausmacht. Die Heimat-Werkstatt soll die Kommunikationskultur und Kommunikationsstrukturen entstehen lassen und soll das Gemeinschaftsbewusstsein. Sie richtet sich daher besonders auch an Menschen, die erst noch für ein Engagement in ihrem sozialen Umfeld aktiviert und gewonnen werden sollen.

Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentliche Raum aufgewertet. So könnte beispielsweise in einer offenen Kreativwerkstatt unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure ein ortstypisches Kunstwerk entwickelt und verwirklicht werden.

Förderungswürdig sind beispielsweise

  • offene Kreativwerkstätten einschließlich der vorbereitenden Diskussionsprozesse
  • Projekte und Maßnahmen zu der Frage: „Was macht die lokale Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region aus?
  • Projekte und Maßnahmen, die Menschen miteinander in Diskussions-und Arbeitsprozesse bringen
  • Umsetzung der  Ergebnisse in kreativ-künstlerischer Form im öffentlichen Raum z.B. an örtlichen Großfassaden oder auf öffentlichen Plätzen (z.B. ortstypisches Kunstwerk)

Zuwendungsvoraussetzungen, Art und Umfang der Zuwendung

  • Empfänger können Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen sein
  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung
  • Die Förderung wird zweckgebunden als Zuschuss oder Zuweisung gewährt (Anteilfinanzierung nach Maßgabe der §§ 23, 44 LHO)
  • Das Projektvolumen soll mindestens 40.000 Euro betragen

Fristen, sonstige Regularien

  •  Mit der Maßnahme darf erst mit der Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides begonnen werden (muss so in Antragsstellung bestätigt werden)
  • Verwendungsnachweise sind bis zum 30. Juni des Jahres nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen
  • Die Bezirksregierung ist frühzeitig zu informieren, wenn es Änderungen im Finanzierungsplan und/oder im zeitlichen Ablauf des Projekts gibt

 

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Heimat-Zeugnis

Über das Programm „Heimat-Zeugnis“ sollen diejenigen unterstützt werden, die sich in besonderer Weise um solche Orte und Bauwerke, „Zeugen“ ihrer Heimat kümmern und die die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und besonders interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren.

Im Fokus stehen die Schaffung und Bewahrung von in herausragender Weise die lokale und regionale Geschichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien Natur. Je nach Projekt kann so ein Beitrag zur Bewahrung und Pflege derartiger Orte und Bauwerke und gleichzeitig des öffentlichen Erscheinungsbildes im Ort bzw. im Stadtviertel geleistet werden.

Förderungswürdig sind beispielsweise

  • Projekte und Maßnahmen, mit denen lokale und regionale Geschichte sowie Traditionen aufgearbeitet und öffentlich präsentiert werden
  • Projekte und Maßnahmen, mit denen lokale und regionale Besonderheiten sichtbar gemacht werden
  • Projekte und Maßnahmen, die die identitätsstiftende Wirkung für den Ort hervorgeheben und mit Leben füllen, z.B.
    • Einbeziehung des Präsentationsortes (Gebäude, öffentlicher Raum),
    • Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten,
    • Zugänglichmachung und Inszenierung von heimatlichen oder historischen Fundstellen,
    • Erstellen von Denkmal-Pfaden durch eine Gemeinde.

 

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

  • Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen
  • Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 % (Private) bzw. 80 % (Kommunen) unterstützt werden
  • Vorhaben, die aus dem „Heimat-Zeugnis“ gefördert werden sind über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren möglich

 

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