Welche Projekte werden durch das Heimatförderprogramm unterstützt?
Unter dem Slogan „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ hat das Land NRW das Heimatförderprogramm aufgelegt. Es soll der Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten, Gemeinden und in den Regionen dienen.
Gefördert werden zum einen Initiativen und Projekte, die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und somit Heimat stärken. Ebenso wird das Engagement von Vereinen, Organisationen, Initiativen und Kommunen zur Gestaltung des vielseitigen Nordrhein-Westfalen gefördert. Darüber hinaus werden auch Investitionen in Gebäude, Plätze und den öffentlichen Raum zur medialen Darstellung und Vermittlung von Heimatgeschichte sowie zur Inszenierung und Kenntlichmachung von Objekten, Landschaften, Wegen und Plätzen mit besonderer lokaler und regionaler Bedeutung gefördert.
Bis zum Jahr 2022 stellt die Landesregierung NRW hierfür rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Im Gegensatz zu den Fonds aus dem Projekt Mensch Altstadt (Fassadenprogramm, Altstadtfonds und Investitionsfonds) können Anträge nach dem Heimatförderprogramm für Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet gestellt werden.
Für alle Förderungen gilt:
- Ein Projekt darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt.
- Laufende Betriebs- und Personalaufwendungen sind in allen Projekten nicht förderfähig.
- Doppelförderungen durch andere öffentliche Zuschussgeber sind nicht möglich.
Antragstellung bei der Bezirksregierung Arnsberg
Anträge für Lüdenscheid müssen bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.
Eine direkte Kontaktaufnahme ist über die folgende E-Mail-Adresse möglich:
heimat-foerderung@bezreg-arnsberg.nrw.de
Es stehen fünf Förderelemente zur Verfügung. Eine Förderung für den „Heimat-Preis“und den „Heimat-Fonds“, kann nur durch die Kommune beantragt werden.
Nachfolgend werden die drei Förderelemente beschrieben, bei denen zum Beispiel Vereine, Initiativen oder gemeinnützige Organisationen Anträge stellen können.