Investitionsfonds Altstadt

Welche Projekte sollte der Investitionsfonds Altstadt unterstützen?

Die Mittel des Investitionsfonds Altstadt konnten für Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen im Fördergebiet eingesetzt werden. Anders als beim Altstadtfonds  konnte nur maximal die Hälfte der Gesamtkosten gefördert werden.
Die anteiligen Fördermittel eines Projekts durften dabei lediglich für Anschaffungen und investitionsvorbereitende Maßnahmen verwendet werden.

Nachfolgende Projekte waren förderfähig:

• Maßnahmen zur Stärkung von Kultur
• Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
• Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes
• Maßnahmen zur Imagebildung
• Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels und der Gastronomie
• Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
• Maßnahmen/ Aktionen/ Workshops zur Aufwertung
• Mitmachaktionen/ Festivitäten

Was ist der Investitionsfonds Altstadt?

Um Ideen zur Stadtteilentwicklung umzusetzen, braucht man Geld. Aus diesem Grund gab es im Rahmen der Durchführung des Integrierten Handlungskonzepts Altstadt zwei Fördertöpfe — den Altstadtfonds und den Investitionsfonds Altstadt.

Im Gegensatz zum Altstadtfonds, der eher gemeinwesenorientierte Projekte bis zu 100 % der Kosten förderte, sollten über den Investionsfonds insbesondere Projekte unterstützt werden, bei denen Anschaffungen getätigt werden, die der Altstadt zugutekommen. Mit den Mitteln konnten eigene Ideen und Projekte der Bewohner, Gewerbetreibenden, Vereine und Initiativen initiiert und realisiert werden.

Die Projekte sollten geeignet sein, die o.g. Akteure aus dem Programmgebiet zu aktivieren oder einzubeziehen. Außerdem sollten sie mit den Zielen des Integierten Handlungskonzepts übereinstimmen.

Der Durchführungszeitraum des Investitionsfonds Altstadt ist nun abgelaufen.

Grundlage für den Investitionsfonds Altstadt ist eine Richtlinie der Stadt Lüdenscheid.

Die Eckdaten:.

  • Gefördert werden konnten Sach- und Honorarkosten.
  • Pro Antrag stand eine Fördersumme von max. 5.000 Euro zur Verfügung.
  • Einen Antrag stellen durfte jeder, der in dem Projektgebiet Altstadt wohnt, gewerblich tätig ist oder für einen Verein oder Verband aktiv ist.
  • Vorrangig sollten Aktivitäten gefördert werden, die Menschen zusammenbringen, die Stadtteilkultur und Nachbarschaft stärken und die Bewohner aktiv einbeziehen. Also Feste, Mitmachaktionen, Workshops, Wettbewerbe, öffentliche Veranstaltungen und vieles mehr.
  • Rein sachbezogene Ausgaben (wie Baumaßnahmen, Anschaffungen, etc.) für sich alleine waren nicht förderfähig, sie sollten in eine Aktion eingebunden sein.

Wer entschied über einen Antrag?

Das Altstadtbüro und die Stadt sollten Anträge vorab auf die Förderfähigkeit prüfen. Über die Bewilligung der beantragten Mittel sollte der Altstadtbeirat entscheiden. Dieser setzte sich aus Bewohnern sowie Vertretern lokaler Initiativen und Institutionen zusammen. Die Arbeit des Altstadtbeirates wird in Form einer Stadtteilkonferenz weitergeführt.